Technik

Technische Daten und Sujet-Anlieferung

Alles, was Sie brauchen, um ein Sujet zu bauen, das auf dieser Fläche funktioniert: die Masse des Screens, die Dateivorgaben und die Gestaltungsregeln, an denen die meisten ersten Entwürfe scheitern.
2560 × 1920 mm384 × 288 PixelPixelabstand 6.6 mm
Die Bildfläche im Seitenverhältnis 4:3. Das Raster deutet die Pixelstruktur an, es ist nicht massstäblich.

Factsheet

MerkmalWert
Bildfläche2560 × 1920 mm (4.9 m²)
Seitenverhältnis4:3
Auflösung384 × 288 Pixel
Pixelabstand6.6 mm
Ausstrahlungszeittäglich 06:00 bis 22:00 Uhr
Bildwechselalle 20 Sekunden
Sujets in der Rotationhöchstens 8
Ausstrahlungen pro Sujet und Tagmindestens 360
Freie Sicht auf die Flächerund 100 Meter
Verkehr140'000 Fahrzeuge pro Woche
StandortTramstrasse 6, 9444 Diepoldsau (SG)
Nicht zulässigAnimationen, Videos, Stroboskopeffekte, Distanzangaben

Ihr Sujet anliefern

VorgabeWert
Pixelmasse384 × 288 Pixel, exakt
Seitenverhältnis4:3
DateiformatJPG oder PNG
FarbraumRGB (nicht CMYK)
Dateigrössehöchstens 5 MB
Auflösungsangabeunerheblich — es zählen die Pixel, nicht die dpi
DateinameFirma_Kampagne_Datum.jpg
Anlieferungper E-Mail an info@lumin.ch
Vorlaufzeitspätestens 2 Arbeitstage vor Start

Wir prüfen jede Datei vor der Aufschaltung auf Lesbarkeit und Zulässigkeit und melden uns, wenn etwas anzupassen ist. Haben Sie kein fertiges Sujet, gestalten wir es auf Anfrage für Sie — Sie brauchen dafür nur Text, Logo und Firmenfarben.

Gestaltungsregeln

384 × 288 Pixel sind wenig. Zum Vergleich: ein Smartphone-Foto hat rund das Hundertfache an Bildpunkten. Alles, was auf dem Bildschirm am Schreibtisch gerade noch lesbar aussieht, ist auf der Fläche aus dem fahrenden Auto verloren.

  • Schrift mindestens 30 Pixel hoch. Das ist ein Zehntel der Bildhöhe. Lieber grösser.
  • Fette, breite Schnitte. Dünne oder stark geschnittene Schriften brechen bei 6.6 mm Pixelabstand weg.
  • Höchstens fünf Wörter in der Hauptaussage, plus Logo.
  • Starker Kontrast. Hell auf dunkel wirkt auf einem selbstleuchtenden Screen besser als dunkel auf hell.
  • Keine feinen Linien, keine Verläufe, keine Schlagschatten. Sie werden zu Matsch.
  • Rand freilassen. Halten Sie rund 10 Pixel Abstand zur Kante, damit nichts angeschnitten wirkt.
  • Keine Kontaktdaten im Kleingedruckten. Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Webadressen werden im Vorbeifahren nicht gelesen. Der Firmenname reicht — wer Sie sucht, findet Sie.
  • Testen Sie es richtig: Datei auf 384 × 288 Pixel setzen, auf dem Bildschirm auf 10 % verkleinern und zwei Meter zurücktreten. Was Sie dann noch lesen, liest man auch von der Strasse.

Was nicht zulässig ist

Der Screen steht im Sichtbereich einer Strasse. Nach Artikel 6 des Strassenverkehrsgesetzes und den Artikeln 95 bis 100 der Signalisationsverordnung dürfen Reklamen dort die Verkehrsteilnehmer nicht ablenken. Daraus ergeben sich vier harte Ausschlüsse:

Auch dezente. Es sind Standbilder, sonst nichts.

Aus demselben Grund: Bewegung zieht den Blick von der Fahrbahn.

Blinken, Blitzen, harte Helligkeitssprünge.

„Noch 300 m“ verleitet zum Suchen statt zum Fahren.

Ebenfalls nicht möglich: Motive, die mit einem Verkehrssignal verwechselt werden könnten — rote Achtecke, blau-weisse Pfeile, Ampelfarben in Signalform. Und Inhalte, die gegen geltendes Recht verstossen; die Lauterkeitsregeln der Schweizerischen Lauterkeitskommission gelten hier wie für jede andere Werbung.

Sujet bereit? Dann schalten wir es auf.
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