| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Bildfläche | 2560 × 1920 mm (4.9 m²) |
| Seitenverhältnis | 4:3 |
| Auflösung | 384 × 288 Pixel |
| Pixelabstand | 6.6 mm |
| Ausstrahlungszeit | täglich 06:00 bis 22:00 Uhr |
| Bildwechsel | alle 20 Sekunden |
| Sujets in der Rotation | höchstens 8 |
| Ausstrahlungen pro Sujet und Tag | mindestens 360 |
| Freie Sicht auf die Fläche | rund 100 Meter |
| Verkehr | 140'000 Fahrzeuge pro Woche |
| Standort | Tramstrasse 6, 9444 Diepoldsau (SG) |
| Nicht zulässig | Animationen, Videos, Stroboskopeffekte, Distanzangaben |
| Vorgabe | Wert |
|---|---|
| Pixelmasse | 384 × 288 Pixel, exakt |
| Seitenverhältnis | 4:3 |
| Dateiformat | JPG oder PNG |
| Farbraum | RGB (nicht CMYK) |
| Dateigrösse | höchstens 5 MB |
| Auflösungsangabe | unerheblich — es zählen die Pixel, nicht die dpi |
| Dateiname | Firma_Kampagne_Datum.jpg |
| Anlieferung | per E-Mail an info@lumin.ch |
| Vorlaufzeit | spätestens 2 Arbeitstage vor Start |
Wir prüfen jede Datei vor der Aufschaltung auf Lesbarkeit und Zulässigkeit und melden uns, wenn etwas anzupassen ist. Haben Sie kein fertiges Sujet, gestalten wir es auf Anfrage für Sie — Sie brauchen dafür nur Text, Logo und Firmenfarben.
384 × 288 Pixel sind wenig. Zum Vergleich: ein Smartphone-Foto hat rund das Hundertfache an Bildpunkten. Alles, was auf dem Bildschirm am Schreibtisch gerade noch lesbar aussieht, ist auf der Fläche aus dem fahrenden Auto verloren.
Der Screen steht im Sichtbereich einer Strasse. Nach Artikel 6 des Strassenverkehrsgesetzes und den Artikeln 95 bis 100 der Signalisationsverordnung dürfen Reklamen dort die Verkehrsteilnehmer nicht ablenken. Daraus ergeben sich vier harte Ausschlüsse:
Auch dezente. Es sind Standbilder, sonst nichts.
Aus demselben Grund: Bewegung zieht den Blick von der Fahrbahn.
Blinken, Blitzen, harte Helligkeitssprünge.
„Noch 300 m“ verleitet zum Suchen statt zum Fahren.
Ebenfalls nicht möglich: Motive, die mit einem Verkehrssignal verwechselt werden könnten — rote Achtecke, blau-weisse Pfeile, Ampelfarben in Signalform. Und Inhalte, die gegen geltendes Recht verstossen; die Lauterkeitsregeln der Schweizerischen Lauterkeitskommission gelten hier wie für jede andere Werbung.